Geschichte LANDI Düdingen
1882: Am 16. April erfolgt die Gründung des Landwirtschaftlichen Vereins des Kantons Freiburg, deutsche Sektion.
Am 18. Mai erfolgt die Gründung des Oekonomischen Vereins.
1893: Umwandlung der LG und des Oeconom in Genossenschaften mit unbeschränkter Solidarhaft und Aenderung der Namen in Landwirtschaftlicher Verein des Sensebezirks und Oekonomisch-gemeinnütziger Verein des Sensebezirks.
1916: Einführung von Anteilscheinen bei der LG (mindestens ein Anteilschein von Fr. 50.--)
1937/1945: Änderung des Namens der LG in Landwirtschaftliche Genossenschaft des Sensebezirks. Erhöhung des Nominalwertes der Anteilscheine auf Fr. 100.--. Beschränkung der Solidarhaft pro Mitglied der LG auf max. Fr. 5´000.--.
1942: Der Oeconom hebt die Solidarhaft der Mitglieder auf. Die Haftung der Mitglieder erfolgt nur noch mit dem Anteilscheinkapital. Der Namen wird abgeändert auf Oekonomischer Verein des Sensebezirks.
1985: Die LG hebt die Solidarhaft der Mitglieder auf. Haftung nur noch mit dem Anteilscheinkapital.
1989: Die LG und der Oeconom fusionieren zur Genossenschaft AGRO-CENTER SENSE. In den neuen Statuten wird als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft der Erwerb von mindestens fünf Anteilscheinen im Nominalwert von Fr. 100.-- festgelegt. Die Mitglieder haften mit dem Anteilscheinkapital.
2004: Die Mitglieder beschliessen die Änderung des Namens auf LANDI Düdingen.
2004: Eröffnung AGROLA TopShop Düdingen
2008: Eröffnung Landi Laden Tafers
2012: Die LANDI Düdingen fusioniert mit der LANDI Sense zur LANDI Sense-Düdingen
2014: Eröffnung AGROLA Tankstelle und TopShop Tafers
2015: Autowaschanlage Tafers
2016: Silo Erweiterungsbau Tafers
2017: Modernisierung Futtermühle
2019: Ladenerweiterung Tafers
2021: Fusion mit der Trocknungsanlage des Sensebezirks
Geschichte der LANDI Sense
1947: Am 9. Februar wird die Landwirtschaftliche Genossenschaft Heitenried gegründet. Die Tätigkeit der Selbsthilfeorganisation fand aber schon viel früher (1905) unter der Warenabteilung der Raiffeisenkasse Heitenried statt.
1990: Statutenänderung; die unbeschränkte Solidarhaft wird abgeschafft und die Haftung pro Mitglied auf max. Fr. 5‘000.--- beschränkt. Weiter wird der Beschluss von 1985, das Eigenkapital aufzustocken, aufgehoben. (Abzug von Fr. --.50 /100 kg auf den abgelieferten Kartoffeln und dem Getreide, welcher den Mitgliedern auf dem Anteilscheinkapital gutgeschrieben wird).
1995: Am 30. November entscheiden sich die Genossenschafter der LG Heitenried und der LG St. Antoni die Geschäftstätigkeit rückwirkend per 1.1.1995 zusammenzulegen. Die fusionierte Genossenschaft tritt unter dem Namen „Landi Sense“ mit Sitz in Heitenried auf. Um Neumitglied zu werden, bedarf es eines Anteilscheines im Nominalwert von Fr. 200.--.